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Kuvasz-Zwinger vom Quecksilber

    Die einzige Verschärfung: ..."dass Hunde eventuell nur noch auf ausgewiesenen Plätzen freien Auslauf haben"...
Wir sind Mitglied des VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen e.V.).

Die LHV NRW und der neue Gesetzentwurf

Na, was ist es wohl, was einem Hund jederzeit in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen sollte, Kaffee, Tee oder Wasser? Und was geben Sie Ihrem Baby so zum Frühstück? Campari-Orange? Vergebung für die Verbitterung - ein sinnvoller Sachkundenachweis wäre zweifellos ein Gewinn, aber hier reden wir ja angeblich über den Schutz vor gefährlichen Hunden. Um hier vorzubeugen, wären verhaltenskundliche Informationen und Trainings hilfreich, nicht aber Multiple-Choice-Prüfungsfragen nach dem absoluten Basiswissen der Hundehaltung oder Fragen, ob einzelne Rassen laut Landeshundeverordnung nur als "große" Hunde zählen oder unter Liste 2 oder gar 1 und die entsprechenden Restriktionen fallen. Wer zum Sachkundenachweis fährt, der ist sicherlich schon in Kenntnis gesetzt worden, welchen Hund von welcher Liste er an der Leine führt. Welche anderen Rassen sonst unter welche Verordnung fallen, ist ebenso irrelevant, wie es Läufigkeitsdauer und Tragezeit der Hündin für den Rüdenbesitzer sind.

Das überzeugendste Ergebnis, das Kampfhunddiskussion, Landeshundeverordnung und Sachkundenachweis bisher erzielt haben, ist die völlige Verunsicherung von Hunden, Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern. Inzwischen haben alle Angst. Das ist wirklich schade. Viel Energie und sehr, sehr viel Geld, das in diese Bemühungen geflossen ist, sind sinnlos verpulvert worden.

Unbenommen sollten alle notwendigen Rücksichten genommen und Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Wenn Sie Autofahren, schalten Sie ja nachts auch das Licht ein und schnallen sich an, Sie geben nicht Gas, wenn Sie sehen, daß eine ältere Dame sich anschickt, die Straße zu überqueren - auch wenn da gerade keine Ampel und kein Zebrastreifen ist -, und Sie bitten nicht Ihren 13-jährigen Sohn, doch mal eben das Steuer zu übernehmen. Leider gibt es trotzdem Verkehrsrowdies. Überraschung: Die werden sich durch die Information, daß tägliche neue tödliche Unfälle geschehen, nicht belehren lassen.

Auch wenn unsere Hirtenhunde mit dem geplanten neuen Landeshundegesetz nicht mehr auf der "schwarzen" Liste stehen werden - zum Jubeln ist es leider noch viel zu früh. Nicht nur sollen die möglichen Strafen bei Verstößen gegen die Gesetzgebung dramatisch erhöht werden (WAZ, Nummer 72, Dienstag, 26. März 2002), viel schlimmer ist weiterhin in der Diskussion, eine generelle Leinenpflicht einzuführen, von der es keine Befreiung mehr gibt. Die Hunde dürften dann nur noch auf entsprechend eingezäuntem Privatgelände bzw. auf eingefriedeten Hundeplätzen, die von den Gemeinden eingerichtet werden können, aber nicht müssen, frei laufen:

"Die einzige Verschärfung, da stimmt Viktor Haase zu, bestehe tatsächlich darin, dass Hunde eventuell nur noch auf ausgewiesenen Plätzen freien Auslauf haben. 'Das soll aber nur Tiere betreffen, die schwerer sind als 20 Kilo und größer als 40 cm.'" Herrn Haases Anmerkung, "das Gesetz sollte aber 'keine neuen Belastungen' für die Tiere beinhalten", mutet unter diesen Umständen nachgradig seltsam an (Herr Haase ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Landtagsfraktion der Grünen; Zitat: WAZ, Nummer 72, Dienstag, 26. März 2002).

Unbenommen wäre es für das Zusammenleben von Hunden und Menschen ein Gewinn, wenn die Gemeinden vor allem im großstädtischem Umfeld in ausreichendem Maße adäquate Auslaufflächen einrichten würden. Wo es solche Flächen gibt, erfreuen sie sich heute schon hoher Akzeptanz. Viele Hundebesitzer nehmen lange Anfahrten in Kauf, die "klassischen" Spazierwege werden nachgradig entlastet und jeder kann sich selbst entscheiden, ob er trotzdem auf einer Hundewiese flanieren möchte oder lieber nicht. Wo jedoch die Flächen zu klein sind, besteht ein hohes Risiko von Engestress, vor allem für Hunde, die durch die Leinenpflicht kaum mehr Gelegenheit zu normaler Bewegung und normalen Sozialkontakten haben werden. Außerdem reden wir über möglicherweise vielleicht und eventuell zur Verfügung gestellte Flächen - in die Pflicht genommen werden nur die Hunde, eine Verpflichtung der Städte und Gemeinden wird es in diesem Gesetz nicht geben.

26. Mai 2002

Der Gesetzentwurf - Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen/Neue Rasseliste
Quelle: Menschen, Tiere, Werte e.V.


Plenarprotokoll
Quelle: Menschen, Tiere, Werte e.V.
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Online-Petition für ein menschen- und tiergerechtes Landeshundegesetz

Wenn Sie es irgendwie möglich machen können, nehmen Sie an den Demonstrationen und Kundgebungen wie z.B. der Veranstaltung am 28. April 2002 in Düsseldorf teil!


Ob Sie an den Demos teilnehmen können oder nicht: Sammeln Sie Unterschriften... - es eilt und jede einzelne zählt...

...Demo gegen die Landeshundeverordnung,28. April 2002








Wenn Sie nichts tun, unterstützen Sie Frau Höhn, die zynisch meint: "...ich stelle mir vor, wir hätten vor zwei Jahren, als wir über die Landeshundeverordnung geredet haben, in einem so leeren Plenarsaal gesessen. (Beifall von Reiner Priggen [GRÜNE]) Ich stelle mir vor, wir hätten zum Fenster herausgeguckt und festgestellt: Draußen steht überhaupt keiner, es gibt überhaupt keine Demonstration!"


Plenarprotokoll
(Quelle: Menschen, Tiere, Werte e.V.

Fenseg-Juszuf









"§ 11 (6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend." Quelle: Menschen, Tiere, Werte e.V. In der neuen Regelungsversion fehlt der wichtige Zusatz: "innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile".

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